An diesem Mittwochmorgen ist das Caffè e Gelato am Potsdamer Platz gut gefüllt als Katrin Kirchert, Rechtsanwältin mit Fokus auf Datenschutz für kleine und mittelständische Unternehmen, ihren Impuls-Vortrag beginnt.
Sie startet mit der Frage, wer von den Anwesenden einen Facebook-Account hat – fast alle Hände sind oben – und wer sogar eine eigene Fanpage für sich oder sein Unternehmen auf Facebook betreibt. Bei dieser Frage sind noch gut die Hälfte der Hände oben. Als drittes möchte Katrin wissen, wer von den letzteren im Juni gezittert hat, als der EuGH (der Europäische Gerichtshof) ein Urteil erlassen hat, dass von nun an nicht mehr Facebook alleiniger Verantwortlicher für den Datenschutz ist, sondern Facebook und der Betreiber der Fanpage gleichermaßen – man spricht hier von „joined controllership“. Es zeigt sich, dass diese Info für alle Anwesenden neu war.
Was hat sich seit Juni 2018 für Unternehmer, die eine Facebook-Fanpage betreiben, geändert?
Nun, was heißt das jetzt für mich als Unternehmer, wenn ich eine Fanpage auf Facebook betreibe? Es bedeutet, dass ab Juni diesen Jahres beide (Facebook + der Betreiber) gleichermaßen haften; daher muss nicht nur Facebook sondern auch ich auf Anfrage hin Auskunft geben können, was mit den Daten der Nutzer passiert. In der Praxis bedeutet dies jedoch häufig, dass bei Beschwerden von rechtlicher Seite gegen Facebook vorgegangen wird, weil wir als kleine Unternehmer gar nicht beeinflussen können, wie Facebook mit den Daten unserer Fans und User umgeht. Wir befinden uns in einer „top-down“ Situation, in der Facebook bestimmt, wie es mit den Daten verfährt, und für uns ist es ein bisschen „friss oder stirb“.
Was kann ich tun, um diesen Änderungen gerecht zu werden?
Dennoch können wir uns rechtlich besser absichern, indem wir die Besucher unserer Fanpage informieren, z.B. beim Thema „User Tracking“. Dies geht z. B. über ein Opt-in Banner auf der Fanpage, das der User bestätigen muss, um überhaupt auf die Seite zu gelangen, und das ihn über das Tracking informiert. Wer damit nicht einverstanden ist, kann dann eben auch die Seite nicht besuchen.
Darüber hinaus kopiert man das neue Addendum über die „joined controllership“ aus den Facebook AGB am besten noch einmal in die Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite und macht kenntlich, worauf sich diese genau bezieht. Den Link dazu platziert man ebenso in dem o.g. Opt-in Banner sowie natürlich auf der Fanpage selbst, denn er soll ja zugänglich sein, selbst wenn man den Opt-In Banner schon weg geklickt hat. Hintergrund hierzu ist, dass der User die Informationen zum Datenschutz mit einem Klick erreichen können muss – dies gilt für die Homepage des Unternehmens genauso wie für die Facebook Fanpage.
Was es sonst noch zu beachten gibt
Und sollte einmal eine Anfrage eines Nutzers kommen zur Frage, was mit seinen Daten geschieht, so hat Facebook hierzu ein Formular eingerichtet, das ich für den Nutzer ausfüllen und einreichen kann, und zwar idealerweise unverzüglich. Denn sobald dies geschehen ist, liegt die Verantwortung für die Datenauskunft und deren zeitnahe Bearbeitung bei Facebook.
All dies gilt selbstverständlich nicht nur für Facebook, sondern theoretisch auch für andere Plattformen wie Twitter, Xing, Pinterest, etc. In der Praxis hält Katrin dies jedoch für unpraktikabel und unrealistisch in der Umsetzung.
Katrin schließt ihren Vortrag mit dem Hinweis, das Facebook Datenschutz-Addendum regelmäßig zu checken (denn Facebook ändert dieses regelmäßig), um auch den Text auf der eigenen Webseite möglichst up-to-date zu halten. Ein gutes Intervall für solch einen Check ist etwa einmal im Quartal.
Wer sich darüber hinaus mit dem Thema vertraut machen möchte, kann dies z. B. hier tun oder natürlich einfach Katrin persönlich kontaktieren. Mehr Infos über sie findet Ihr selbstverständlich auch auf ihrer Webseite.
Nach diesem informativen Impuls-Vortrag ging es nach der Vorstellungsrunde dann ans Netzwerken, bei dem wieder einmal alle Anwesenden ausgesprochen lebhaft dabei waren.
Das nächste Mal sehen wir uns dann am kommenden Donnerstag (15.11.2018) um 10 Uhr im Uppers in Berlin-Kreuzberg.
Fotos: David John Husted
Danke für die alle Zusammenfassung, doch ich benötige trotzdem Hilfe in der Umsetzung, denn
Addendum über die “joined controllership”
oder Opt-In Banner sind für
…mich böhmische Dörfer.
Da muss ich mich da wohl weiter schlau machen bei Netzwerk Kollegen, die Online Marketing oder IT Menschen sind. Ich bin Beraterin für Veränderungsprozesse, Dipl. Gestalterin und Consultant für Digitalisierung von E-Recruiting Software.
Susann Roge